Ein Rezept für Logopädie wirft gerade zu Beginn einige organisatorische Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Ablauf, die Kosten und die Anmeldung in meiner Praxis in Kleinrinderfeld.
Viele Menschen denken bei Logopädie zuerst an reine Sprachtherapie für Kinder. Das Berufsfeld ist aber viel breiter: Es umfasst die gezielte Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Menschen jeden Alters. Vom Kleindkind mit Ausspracheproblemen bis zum Erwachsenen nach einem Schlaganfall oder bei Stimmüberlastung – das Ziel ist immer das Wiedererlangen oder Verbessern Ihrer Kommunikationsfähigkeit und Lebensqualität.
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Wenn Sie oder Ihr Arzt einen Therapiebedarf feststellen, erhalten Sie eine sogenannte Heilmittelverordnung. Ausstellen können diese:
Kinderärzte und Allgemeinmediziner (Hausärzte)
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (HNO) und Phoniater
Neurologen und Internisten
Zahnärzte, Kieferorthopäden und Kieferchirurgen
Die Anmeldung ist ganz unkompliziert. Sie können mich entweder telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Ich bemühe mich, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.
Telefon: 09366 / 98 05 110
E-Mail: [email protected]
Jede erfolgreiche Behandlung basiert auf einer genauen Planung. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
Erstkontakt & Anamnese: Im ersten Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihre Krankheitsgeschichte bzw. die Auffälligkeiten Ihres Kindes.
Gezielte Diagnostik: Mit standardisierten Tests ermittle ich den aktuellen Status quo.
Therapieplanung: Gemeinsam legen wir die konkreten Therapieziele fest.
Regelmäßige Behandlung: Danach starten die fortlaufenden Therapiesitzungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
Ja, selbstverständlich. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu mir in die Praxis kommen können, behandle ich Sie im Rahmen eines Hausbesuchs – sei es bei Ihnen zu Hause, in einer Tagesklinik oder im Pflegeheim. Einzige Voraussetzung: Ihr Arzt muss die medizinische Notwendigkeit für den Hausbesuch feststellen und diesen direkt auf der Verordnung ankreuzen.
Ja, das ist besonders für gesetzlich Versicherte wichtig: Eine GKV-Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Therapie nicht spätestens 28 Tage (bzw. bei dringlichem Behandlungsbedarf laut Arzt innerhalb von 14 Tagen) nach dem Ausstellungsdatum begonnen wird. Melden Sie sich daher am besten direkt nach dem Arztbesuch bei mir, damit wir die Frist sicher einhalten können.
Jahnstraße 1
97271 Kleinrinderfeld
Öffnungszeiten der Praxis:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr-18:00 Uhr
Termine nach Absprache