Häufige Fragen

Ein Rezept für Logopädie wirft gerade zu Beginn einige organisatorische Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Ablauf, die Kosten und die Anmeldung in meiner Praxis in Kleinrinderfeld.

Was ist Logopädie?

Viele Menschen denken bei Logopädie zuerst an reine Sprachtherapie für Kinder. Das Berufsfeld ist aber viel breiter: Es umfasst die gezielte Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Menschen jeden Alters. Vom Kleindkind mit Ausspracheproblemen bis zum Erwachsenen nach einem Schlaganfall oder bei Stimmüberlastung – das Ziel ist immer das Wiedererlangen oder Verbessern Ihrer Kommunikationsfähigkeit und Lebensqualität.


Welche Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen?

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Wenn Sie oder Ihr Arzt einen Therapiebedarf feststellen, erhalten Sie eine sogenannte Heilmittelverordnung. Ausstellen können diese:

  • Kinderärzte und Allgemeinmediziner (Hausärzte)

  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (HNO) und Phoniater

  • Neurologen und Internisten

  • Zahnärzte, Kieferorthopäden und Kieferchirurgen


Wie kann ich mich / mein Kind für Logopädie anmelden?

Die Anmeldung ist ganz unkompliziert. Sie können mich entweder telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Ich bemühe mich, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.


Wie erfolgt eine logopädische Therapie?

Jede erfolgreiche Behandlung basiert auf einer genauen Planung. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Erstkontakt & Anamnese: Im ersten Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihre Krankheitsgeschichte bzw. die Auffälligkeiten Ihres Kindes.

  2. Gezielte Diagnostik: Mit standardisierten Tests ermittle ich den aktuellen Status quo.

  3. Therapieplanung: Gemeinsam legen wir die konkreten Therapieziele fest.

  4. Regelmäßige Behandlung: Danach starten die fortlaufenden Therapiesitzungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.


Wie oft findet die Therapie statt?

  • Häufigkeit: In der Regel finden die Termine 1-2 Mal pro Woche statt. Bei akuten neurologischen Einschränkungen (z. B. nach einem Schlaganfall) kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden.
  • Dauer: Je nach Störungsbild dauert eine Sitzung 30, 45 oder 60 Minuten. Der klassische Standard in der Einzeltherapie beträgt 45 Minuten.

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Ja, selbstverständlich. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu mir in die Praxis kommen können, behandle ich Sie im Rahmen eines Hausbesuchs – sei es bei Ihnen zu Hause, in einer Tagesklinik oder im Pflegeheim. Einzige Voraussetzung: Ihr Arzt muss die medizinische Notwendigkeit für den Hausbesuch feststellen und diesen direkt auf der Verordnung ankreuzen.


Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre): Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die logopädische Therapie zu 100 %. Die Behandlung ist für Sie komplett zuzahlungsfrei.
  • Erwachsene (ab 18 Jahre): Gesetzlich Versicherte zahlen einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil von 10 % des Rezeptwertes plus eine pauschale Verordnungsgebühr von 10 € pro Rezept. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein (z. B. bei chronischer Erkrankung oder geringem Einkommen), entfällt dieser Betrag für Sie vollständig.
  • Privatversicherte: Die Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Damit Sie im Vorfeld volle Klarheit haben, erstelle ich Ihnen vor Therapiebeginn gerne einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Prüfung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe einreichen können.

Gibt es Fristen, die ich beachten muss?

Ja, das ist besonders für gesetzlich Versicherte wichtig: Eine GKV-Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Therapie nicht spätestens 28 Tage (bzw. bei dringlichem Behandlungsbedarf laut Arzt innerhalb von 14 Tagen) nach dem Ausstellungsdatum begonnen wird. Melden Sie sich daher am besten direkt nach dem Arztbesuch bei mir, damit wir die Frist sicher einhalten können.