Häufige Fragen

Was ist Logopädie?

Viele Menschen kennen Logopädie als Sprachtherapie. Aber auch Stimmtherapie, Sprechtherapie und Schlucktherapie gehören zu den Aufgaben. Dies zeigt, wie vielfältig ein Logopäde oder eine Logopädin arbeitet. In der Logopädie geht es um die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen durch einen Therapeuten. Nähere Informationen finden Sie unter Therapie und Zusatzleistungen.

 

Diese Behandlungen können ein- bis mehrmals pro Woche stattfinden.

Um eine logopädische Behandlung über die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine logopädische Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Logopädie kann je nach Störungsbild von Allgemeinmedizinern, HNO-Ärzten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten und Kieferorthopäden verordnet werden.


Welche Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen?

Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind feststellen, können Sie einen praktischen Arzt, einen Kinderarzt, einen Hals-Nasen-Ohren -Arzt, einen Phoniater, einen Neurologen, einen Internisten, einen Zahnarzt, einen Kieferorthopäden oder einen Kieferchirurgen aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine Verordnung für Logopädie ausstellen kann.


Wie kann ich mich / mein Kind für Logopädie anmelden?

Sie können mich telefonisch (09366 / 98 05 110) oder per E-mail (info@logo-eck.de) kontaktieren. Ich werde mich bemühen, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.


Wie erfolgt eine logopädische Therapie?

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist Voraussetzung eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, darf die Verordnung höchstens 14 Tage vor dem Therapiebeginn ausgestellt worden sein.

Im Erstkontakt findet zunächst ein Erst- bzw. Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsbedarfs mit dem Therapieziel. Danach wird mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen.


Wie oft findet die Therapie statt?

Die Behandlung findet in der Regel 1-2 Mal in der Woche statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall oder Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Meistens beträgt die Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45 Minuten.


Werden Hausbesuche durchgeführt?

Ja! Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätige ich auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus,  in der Tagesklinik oder im Pflegeheim. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.


Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Logopädie  ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).  Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Für Privatversicherte gibt es zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.